47 abs 1 betrvg
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Da auch die Arbeitnehmer einer wirksamen Interessenvertretung auf dieser Ebene bedürfen, sieht das Gesetz die Errichtung des Gesamtbetriebsrats als Repräsentationsorgan auf Unternehmensebene vor. Es dient der Koordinierung der Betriebsratstätigkeit und nimmt die Beteiligungsrechte auf Unternehmensebene wahr. Das Gesetz lässt bei der Frage der Errichtung des Gesamtbetriebsrats keinen Spielraum. Aus dieser Formulierung folgt, dass ein Gesamtbetriebsrat zwingend gebildet werden muss, wenn die Voraussetzungen seiner Errichtung vorliegen BAG, Beschluss v. Die Errichtung des Gesamtbetriebsrats ist eine Rechtspflicht der einzelnen Betriebsräte, es ist ohne Bedeutung, wenn einzelne Betriebsräte oder gar deren Mehrheit Einwendungen gegen seine Bildung haben. Die einzelnen Betriebsräte haben in diesem Fall kein Ermessen, ob ein Gesamtbetriebsrat errichtet wird oder nicht.
47 Abs 1 BTRVg: Rechtsgrundlagen
Dies gilt auch für natürliche Personen. Daher kann auch ein Einzelunternehmer Einzelkaufmann betriebsverfassungsrechtlich nur ein Unternehmen betreiben. Bestehen bei der GmbH mehrere Betriebe, so ist auch dort ein Gesamtbetriebsrat zu bilden. Bezüglich der Betriebe der GmbH und der KG kommt zudem die Errichtung eines Konzernbetriebsrats in Betracht. Bei der Frage, ob bei einer Betriebsführungsgesellschaft ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist, ist die konkrete vertragliche Ausgestaltung entscheidend. Ein Gesamtbetriebsrat ist nur dann zu errichten, wenn die Betriebsführungsgesellschaft die Betriebe im eigenen Namen führt und damit selbst Arbeitgeberin der in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer ist BAG, Urteil v. Haben KG und GmbH dagegen selbständige Betriebe, so kann kein Gesamtbetriebsrat gebildet werden, sondern nur ein Konzernbetriebsrat. Werden Unternehmen im Franchise-System betrieben, so kommt die Bildung eines Gesamtbetriebsrats nicht in Betracht, da es an einem einheitlichen Rechtsträger fehlt. An der erforderlichen rechtlichen Identität zur Bestellung eines Gesamtbetriebsrats fehlt es bei einer nur wirtschaftlichen oder finanziellen Beteiligung BAG, Beschluss v.
47 Abs 1 BTRVg: Anwendungsbereich | Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Da auch die Arbeitnehmer einer wirksamen Interessenvertretung auf dieser Ebene bedürfen, sieht das Gesetz die Errichtung des Gesamtbetriebsrats als Repräsentationsorgan auf Unternehmensebene vor. |
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47 Abs 1 BTRVg: Verfahrensregeln | Betriebsverfassungsgesetz Jetzt kommentieren. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden. |
47 Abs 1 BTRVg: Anwendungsbereich
Betriebsverfassungsgesetz Jetzt kommentieren. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu. Juli BGBl. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke. JURA-KI fragen! Sie sind Anwalt? News Forum Urteile Gesetze Wiki DSGVO Anwaltssuche Rechtsberatung Vorlagen. AktG AO AufenthG BauGB BGB DSA EStG FamFG GG GmbHG HGB InsO StGB StPO StVO SGB V VwGO VVG WEG ZPO. Foren-Registrierung Foren-Login Anwalts-Login. Zuletzt aktualisiert am: Neue Assekuranz Gewerkschaft nicht tariffähig Wie nun das LAG Frankfurt mitteilte, nannte die NAG auch gegenüber dem Gericht keine konkrete Mitgliederzahl. Auch habe die NAG bislang noch keine Tarifverträge abgeschlossen. Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der ua.
47 Abs 1 BTRVg: Haftungsausschluss
Jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern entsendet eines seiner Mitglieder. Für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats ist mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen, das für das ordentliche Mitglied in den Gesamtbetriebsrat eintritt, wenn dieses zeitweilig verhindert ist oder aus dem Gremium ausscheidet. Ein bestimmtes Wahlverfahren schreibt das Gesetz nicht vor. Regional verbunden sind Betriebe, die räumlich nicht weit voneinander entfernt sind. Durch gleichartige Interessen verbunden sind Betriebe z. Nicht vorgeschrieben ist, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf genau 40 Gesamtbetriebsratsmitglieder oder weniger festlegen müssen BAG v. Die Entscheidung über die Mitgliederzahl liegt im Ermessen der beiden Seiten. Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Gesamtbetriebsrats sichergestellt werden. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet eine für das Gesamtunternehmen zu bildende Einigungsstelle. Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste zur letzten Betriebsratswahl eingetragen sind.