Abschreibungsdauer hardware server
Die Finanzverwaltung hat bereits mit einem aktuellen BMF-Schreiben die Möglichkeit eröffnet, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter in einem Jahr abzuschreiben, statt wie bisher in 3 Jahren. Dies gilt für Anschaffungen nach dem 1. Mit BMF-Schreiben v. Verschiedene Unsicherheiten bleiben aber bestehen. Abnutzbare Wirtschaftsgüter, die Anschaffungskosten von mehr als EUR haben, sind grundsätzlich über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Hierbei ist es sinnvoll, sich für die Nutzungsdauer an die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung zu halten. Bislang ist die Finanzverwaltung hierbei für Computerhardware sowie Software in der Regel von einer 3-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Da die Finanzverwaltung eingesehen hat, dass diese Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel unterworfen sind, wird in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums BMF, Schreiben v. Dieses BMF-Schreiben wurde durch ein um einige Ausführungen ergänztes Schreiben BMF, Schreiben v. Die wesentlichen Aussagen des BMF sind indes unverändert. Die Finanzverwaltung führt hierbei nunmehr allerdings aus, dass es sich bei der Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer nicht um ein steuerliches Wahlrecht handelt.
Abschreibungsdauer für Hardware-Server: Grundlagen und Praxis
Um eine Sofortabschreibung handelt es sich laut BMF ausdrücklich nicht. Die zweite Möglichkeit der Abschreibung ist die monatliche Abschreibung. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass es eine "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr" annimmt. Ab Kauf können Unternehmen ihre Hard- und Software also in zwölf gleichen Monatsbeträgen abschreiben - zum Beispiel von März bis Februar Wahlweise dürfen Unternehmen aber auch die Nutzungsdauer laut Abschreibungstabellen des Finanzamtes zugrundelegen, also drei Jahre bei Hardware und drei bis fünf Jahre bei Software. In allen Fällen muss das angeschaffte Wirtschaftsgut in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Laut BMF sind mit "Hardware" alle Artikel rund um den Computer gemeint, also:. Unter Software versteht das BMF:. Die Regelung gilt für die Wirtschaftsjahre ab Wer im Jahr Hard- und Software gekauft hat und als Abschreibungszeitraum drei Jahre angesetzt hatte, darf den kompletten Restbuchwert in abschreiben. Es ist aber keine Pflicht. Lesen Sie dazu auch: Was darf ich als Unternehmer steuerlich abschreiben?
Optimale Nutzungsdauer von Server-Hardware: Wie lange abschreiben? | Bereits mit BMF-Schreiben v. Doch noch blieben einige Praxisfragen offen. |
Abschreibungsdauer und Wertminderung bei Server-Hardware | Die Finanzverwaltung hat bereits mit einem aktuellen BMF-Schreiben die Möglichkeit eröffnet, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter in einem Jahr abzuschreiben, statt wie bisher in 3 Jahren. Dies gilt für Anschaffungen nach dem 1. |
Strategien zur Bestimmung der Abschreibungsdauer von Server-Hardware | Bei der Abschreibung von Software und Hardware gibt es mehrere Alternativen. Welche steuerlich günstiger ist, haben wir in einer Übersicht zusammengestellt. |
Optimale Nutzungsdauer von Server-Hardware: Wie lange abschreiben?
Nach dem BMF-Schreiben vom AfA-Tabellen zu beachten. Die Möglichkeit, eine kürzere — also die einjährige - betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu Grunde zu legen, stellt weder eine besondere Form der Abschreibung noch eine neue Abschreibungsmethode oder Sofortabschreibung dar. In diesem Zusammenhang konkretisiert das BMF auch, dass die Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer — gem. Dementsprechend kann der Steuerpflichtige vom Ansatz der einjährigen Nutzungsdauer auch abweichen oder sich für andere Abschreibungsmethoden entscheiden. Die Abschreibung für die betroffenen Wirtschaftsgüter beginnt in jedem Fall erst im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Das BMF beanstandet es aber nicht, wenn die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen und somit vom Grundsatz der monatsgenauen Aufteilung abgesehen wird. Die betroffenen Wirtschaftsgüter sind zwingend in die für das Anlagevermögen zu führenden Bestandsverzeichnisse aufzunehmen. Die Neuregelung können grundsätzlich alle Unternehmen für nach dem Darüber hinaus kann der im Veranlagungszeitraum noch bestehende Restbuchwert bereits zuvor angeschaffter oder hergestellter digitaler Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens voll abgeschrieben werden.
Abschreibungsdauer und Wertminderung bei Server-Hardware
Die Grundsätze gelten auch bei Überschusseinkünften. Die Finanzverwaltung rechnet der "Computerhardware" praktisch sämtliche Wirtschaftsgüter einer PC-Anlage und deren Peripherie zu. Konkret genannt und definiert werden:. Auch müssen die Geräte den EU-Vorgaben für umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern entsprechen. Unter Software wird jegliche Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung gefasst. Dazu rechnen auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, alle Standardanwendungen, doch auch individuell abgestimmte Anwendungen z. ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme, etc. Die Möglichkeit, eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, stellt demnach keine besondere Form der Abschreibung, keine neue Abschreibungsmethode und keine Sofortabschreibung dar. Die Finanzverwaltung gibt aber in ihrem Schreiben zu verstehen, dass bei einer grundsätzlich anzunehmenden Nutzungsdauer von einem Jahr die Abschreibung im Zeitpunkt der Anschaffung beginnt.