Abtretung forderung zinsen
Forderungsabtretung und Forderungsverkauf werden nicht selten in einem Atemzug genannt. Doch zwischen diesen beiden Formen des Übergangs einer Forderung gibt es neben Gemeinsamkeiten auch grundlegende Unterschiede. Zeit, sich beides einmal genauer anzuschauen. Bei der Forderungsabtretung tritt ein Gläubiger seine Forderung — etwa eine Rechnung für eine Lieferung an einen Kunden — an einen anderen Gläubiger ab. Der Vorgang nennt sich auch Zession, ist gesetzlich festgeschrieben und setzt einen vorherigen Vertrag voraus. Letzterer kann allerdings formfrei erfolgen; er ist im Prinzip auch mündlich möglich. In der Praxis werden abgetretene Forderungen in der Regel als Sicherheiten für Bankkredite etc. Hier gehen die Rechte an der Forderung auf den Finanzierer über. Allerdings bleibt das Unternehmen weiterhin Eigentümer der Forderung — der Kunde zahlt wie gewohnt weiter an dieses. Erst wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, kann die Bank den Erlös aus den Forderungen nutzen, um den Ausfall zu kompensieren.
Abtretung von Forderungen: Rechtliche Grundlagen
Wird eine Abtretung beispielsweise vertraglich explizit ausgeschlossen, dann kann die Forderung auch nicht abgetreten werden. Nicht selten entscheiden sich Unternehmen zu einer Forderungsabtretung. Doch warum ist das im Wirtschaftsalltag so interessant? Für viele Unternehmen führt es zu existenziellen Problemen, wenn ihre Kunden die Rechnungen nicht oder verzögert begleichen. Die Liquidität des Unternehmens leidet hierunter erheblich. Und nicht selten ist es auch eine diplomatisch heikle Angelegenheit. Wie soll man den säumigen Kunden ansprechen? Und die Formulierung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen bindet auch Ressourcen. Nicht wenige Unternehmen entscheiden sich deshalb dazu, ihre Forderungen an einen Dienstleister abzutreten. Der Vorteil: Sie erhalten gegen eine Gebühr sofort Geld. Wird eine Rechnung fällig und nicht pünktlich bezahlt, kümmert sich der Dienstleister um das weitere Forderungsmanagement. Das Unternehmen hat damit nichts mehr zu tun und muss auch keine Forderungsausfälle befürchten. Aber Achtung: Die Art der Vereinbarung ist entscheidend; beim unechten Factoring wird das Ausfallrisiko nicht übernommen.
Zinsen bei Forderungsabtretung: Wichtige Aspekte | Forderungsabtretung und Forderungsverkauf werden nicht selten in einem Atemzug genannt. Doch zwischen diesen beiden Formen des Übergangs einer Forderung gibt es neben Gemeinsamkeiten auch grundlegende Unterschiede. |
Vereinbarung von Zinsen in Forderungsabtretungen | Wenn Unternehmen auf offenen Rechnungen sitzen bleiben, wird die eigene Liquidität erheblich angegriffen. Deshalb ist für das Liquiditätsmanagement entscheidend, wie mit Forderungen umgegangen wird. |
Abtretung von Forderungen und Zinsbestimmungen | Bei der Sicherungszession ist dann, wenn nur in der Person des Sicherungsgebers ein Verzugsschaden vorhanden ist, nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation der »Zedentenschaden« zu ersetzen. Der Eintritt des Sicherungsfalles steht dieser Art der Schadensberechnung nicht entgegen, wenn aufgrund besonderer Umstände - hier: erhebliche Übersicherung des Sicherungsnehmers - auch dann noch nur in der Person des Sicherungsgebers ein Verzugsschaden feststellbar ist. |
Zinsen bei Forderungsabtretung: Wichtige Aspekte
Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinseinkünfte, sind in aller Regel demjenigen zuzurechnen, der das betreffende Kapital im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Nutzung, z. Wird eine verzinsliche Kapitalforderung als Sicherheit einem Gläubiger abgetreten und dieser berechtigt, auch die anfallenden Zinsen mit einer Schuld des Abtretenden zu verrechnen, sind die Zinseinkünfte nach wie vor dem Abtretenden als Einnahmen zuzurechnen Kapitaleinkünfte ; Abtretung. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine solche Kapitalforderung an das Finanzamt abgetreten wird und das Finanzamt die anfallenden Zinsen mit der Steuerschuld verrechnen darf. In dem das Finanzamt in die Lage versetzt wird, Steuerschulden auch mit den Zinsen zu verrechnen, kommen die Zinseinkünfte doch dem Steuerzahler zugute. Insoweit kommt es für die Zurechnung von Zinseinkünften auf die Vereinbarungen im Einzelfall an. Tritt ein Steuerzahler eine verzinsliche Forderung entgeltlich an eine im Ausland ansässige Person ab, sind ihm ebenfalls die Zinseinkünfte nach den o.
Vereinbarung von Zinsen in Forderungsabtretungen
Sie hat insoweit zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückweisung der Sache an das BerGer. Durch weiteres Teilurteil vom Die Revision der Bekl. Aus den Gründen: I. Das BerGer. Hierzu führt es aus: Die Kl. Sie sei aber befugt, den Verzugsschaden der Sparkasse geltend zu machen, der pauschal durch die Bindung des "Verzugszinses" an den Diskontsatz bestimmt werden könne. Danach könne die Kl. Da der Kl. Zur Revision der Bekl. Die Revision greift die Rechtsauffassung des BerGer. Sie ist der Meinung, da vorliegend die Abtretung der Forderung auf Zahlung der "Aufwandssumme" nur sicherungshalber erfolgt sei und daher die Forderung wirtschaftlich dem Zedenten zustehe, sei für die Ermittlung des entstandenen Verzugsschadens auf die Person der Kl. Der der Kl. Aus der von der Kl. Das Berufungsurteil kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil in der Person der Bank, auf die das BerGer. Sie hätte bei zu unterstellendem vertragstreuem Verhalten gegenüber der Kl. Soweit sie diese Möglichkeit hätte, nämlich in Höhe der noch offenen Kreditforderung, kann sie sich wegen dieser entgangenen Möglichkeit zwar nicht nur bei der Kl.