Abschlagsfreie rente mit 65
Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren. Mit welchem Alter man regulär und abschlagsfrei in Rente gehen kann, hängt grundsätzlich vom Geburtsjahr ab. Da das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre erhöht wird, verschiebt sich auch das Renteneintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Rentenbeitragszahler, die vor geboren wurden, können bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen; ab Geburtsjahr mit 67 Jahren. Für die Jahrgänge dazwischen sind die Regelaltersgrenzen gestaffelt. Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, müssen Versicherte mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Abschlagsfreie Rente mit 65: Vorteile und Anforderungen
Im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Altersgrenze ab dem 1. Juli vorübergehend auf 63 Jahre abgesenkt worden. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang wieder stufenweise um zwei Monate auf die zuvor geltende Altersgrenze. Wer nach dem 1. Januar geboren wurde, kann folglich abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das Lebensjahr vollendet hat. Ermitteln Sie mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen oder den regulären Beginn sowie die Höhe Ihrer Altersrente. Auf die 45jährige Wartezeit werden in erster Linie Beitragszeiten aus versicherter Beschäftigung oder Tätigkeit, Pflege und Kindererziehung angerechnet. Neben der vorübergehenden Absenkung der Altersgrenze auf 63 Jahre wurden mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz die Anspruchsvoraussetzungen dauerhaft verbessert: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit Bezug von Arbeitslosengeld I werden seither angerechnet. Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum Lebensjahr sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld zählen wie bisher für die jährige Wartezeit mit.
Wie Sie eine abschlagsfreie Rente mit 65 beantragen | Aktuelles und Übersicht: Digitalisierung der Arbeitswelt. Übersicht: Austausch mit der betrieblichen Praxis. |
Die wichtigsten Fakten über abschlagsfreie Renten ab 65 | Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren. |
Abschlagsfreie Rente mit 65: Steuerliche Aspekte | Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. |
Wie Sie eine abschlagsfreie Rente mit 65 beantragen
Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen. Antrag stellen. Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit stufenweise angepasst. Die beiden Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Lesen Sie hier, welche Beiträge und Zeiten anerkannt werden und welche nicht. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte.
Die wichtigsten Fakten über abschlagsfreie Renten ab 65
Für spätere Geburtsjahre gelten andere Grenzen. Wer nicht zu den langjährig Versicherten zählt, also nicht mindestens 45 Jahre lang versichert war, muss länger arbeiten. Sie sehen: Es gibt verschiedene Behauptungen zur Rente, die nicht pauschal für jeden Versicherten gelten. Lesen Sie hier unsere ausführlichen Informationen zur Rente mit Rente nach 45 Jahren. Beitragsjahre zur Rente. Rente des Ehepartners. Besteuerung der Rente. Rente und Reha. Rente und Hinzuverdienst. Versorgungsausgleich nach Scheidung. Planen Sie Ihren Rentenbeginn. Checkliste für Ihren Ruhestand. Richtig ist: Eine abschlagsfreie Rente erhalten Sie, wenn Sie mit dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen. Ihr Geburtsjahr bestimmt, wann dieser Zeitpunkt eintritt. Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang angepasst. Ab dem Jahr Geborene, die 45 Beitragsjahre vorweisen, können mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen.