Abschreibung zuschreibung
Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. Handelsrechtlich ergibt sich seit BilMoG gem. Des Weiteren ist durch die generelle Zuschreibungspflicht die Wertentwicklung der Vermögensgegenstände zu beobachten. Hier besteht eine Nachforschungspflicht, welche in ihrer Intensität von der relativen Bedeutung des Vermögensgegenstandes, dem Umfang einer Wertsteigerung und der Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich eingetretenen Werterhöhung abhängig ist. Die Wertaufholung ist grundsätzlich im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dessen Zeitraum der Wegfall der Abschreibungsgründe i. Bei dieser Berücksichtigungspflicht bleibt es auch dann, wenn das Unternehmen von dem wertsteigernden Ereignis erst im Laufe des folgenden Geschäftsjahrs erfährt, solange diese Information im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses zugeht und somit nach dem allgemeinen Grundsatz der Wertaufhellung noch berücksichtigt werden kann. Der Umfang der Zuschreibung ist in dreifacher Weise eingeschränkt.
Abschreibung und Zuschreibung im Rechnungswesen
Für die Folgebewertung des Vorratsvermögens ist insbesondere auf IDW RS HFA 38 zur Ansatz- und Bewertungsstetigkeit zu verweisen. Bindende Wirkung erlangen sie zwar "nur" für Finanzbehörden. Vorräte sind als Bestandteil des Umlaufvermögens in der Handelsbilanz nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem Minimum aus Zugangswert Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Buchwert und Stichtagswert anzusetzen. Börsen- oder Marktpreise stellen lediglich spezielle Ausprägungen des beizulegenden Werts dar. Unter einem Börsenpreis ist der an einer amtlich anerkannten Börse im In- oder Ausland aufgrund von Umsätzen amtlich oder im Freiverkehr festgestellte Kurs zu verstehen. Zufallspreise, die aufgrund von Sondereinflüssen zustande gekommen sind und die wirkliche Wertschätzung der Marktteilnehmer nicht widerspiegeln, sind durch stichtagsnahe Durchschnittskurse zu ersetzen. Börsen- und Marktpreise bilden lediglich den Ausgangspunkt der Bewertung. Um den relevanten Stichtagswert eines Vorratsguts zu ermitteln, sind diese Preise um übliche Nachlässe zu vermindern und — je nach relevanter Marktseite — um Anschaffungsnebenkosten zu erhöhen oder um beim Verkauf anfallende, vom Unternehmen zu tragende Transaktionskosten zu reduzieren.
Grundlagen der Abschreibung und Zuschreibung | Das erfordert einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Diese Niederstbewertung ist für das Handels- und Steuerbilanzrecht teilweise abweichend geregelt. |
Abschreibungsmethoden und Zuschreibungspraxis | Bei einer Zuschreibung handelt es sich um die Werterhöhung des Anlagevermögens im Vergleich zum vorangegangenen Jahr. Das Gegenteil ist die Abschreibung, also die Wertminderung. |
Bilanzierung von Abschreibungen und Zuschreibungen | Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. Handelsrechtlich ergibt sich seit BilMoG gem. |
Grundlagen der Abschreibung und Zuschreibung
Zuschreibung ist im Handels- , Bilanz- und Steuerrecht die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstandes gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr aufgrund einer eingetretenen Werterhöhung. Technisch wird der im Vorjahr gewählte Buchwert im laufenden Geschäftsjahr an den höheren Wertansatz angepasst. Komplementärbegriff ist die Abschreibung. Bilanzierte Vermögensgegenstände behalten oftmals nicht den Wert, der ihnen bei ihrer Anschaffung oder Herstellung beigemessen wurde. Vielmehr können während ihrer Nutzung im Unternehmen Wertänderungen eintreten. Negativen Wertveränderungen ist mit Abschreibungen Rechnung zu tragen. Treten hingegen Wertsteigerungen ein, bspw. Steigerungen des Marktpreises bei börsennotierten Wertpapieren bspw. Von Zuschreibungen zu unterscheiden sind Wertänderungen aufgrund von substanziellen Änderungen an dem Vermögensgegenstand bspw. Auch die nachträgliche Aktivierung von Komponenten, die ursprünglich als Aufwand verbucht wurden, ist von der Zuschreibung zu unterscheiden. Dies ergibt sich aus dem strengen Realisationsprinzip.
Abschreibungsmethoden und Zuschreibungspraxis
Bei einer Zuschreibung handelt es sich um ein bilanztechnisches Vorgehen mit steuer- und handelsrechtlichen Auswirkungen. Bestimmte Wertänderungen sind demnach klar von der Zuschreibung abzugrenzen. Dazu zählen zum Beispiel substanzielle Änderungen an Gebäuden durch Erweiterungen oder nachträgliche Umbauten sowie die nachträgliche Aktivierung von Werten, die ursprünglich als Aufwendungen behandelt und gebucht wurden. Regelungen und Vorschriften für Zuschreibungen Das Handels- und Steuerbilanzrecht verbietet eine Zuschreibung, die über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des jeweiligen Wirtschaftsgutes hinausgeht. Im Zuge des BilMoG entstand im Mai für alle Rechtsformen ein grundsätzliches Wertaufholungsgebot, und zwar sowohl für das Anlage- als auch für das Umlaufvermögen. Das Wertaufholungsgebot ist als gesetzlicher Zwang zu interpretieren. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann. Dies ist vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Dies geschieht durch eine steuererhöhende Wertaufholung bis zur maximalen Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- bzw.